Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Hinweise für Pfaffenhofen
Beschreibung
Hinweise für Pfaffenhofen
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung (Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pfaffenhofen
Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.
Voraussetzungen
Hinweise für Pfaffenhofen
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
- pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
- keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pfaffenhofen
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
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Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.
Fristen
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mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
Bearbeitungsdauer
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Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
Hinweise für Pfaffenhofen
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg