Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Hinweise für Nordheim
Beschreibung
Hinweise für Nordheim
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
74224 Nordheim
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@nordheim.de
erforderliche Unterlagen
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Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.
Voraussetzungen
Hinweise für Nordheim
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
- pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
- keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
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Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.
Fristen
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mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordheim
Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
Hinweise für Nordheim
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg