Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Beschreibung
Hinweise für Lauffen am Neckar
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07133/2077-0
Fax: 07133/2077-10
Internet
Stadt Lauffen am Neckar (Stadt Lauffen am Neckar)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 60
74344 Lauffen am Neckar
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.
Voraussetzungen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
- pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
- keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Hinweise für Lauffen am Neckar
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Lauffen am Neckar
Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.
Fristen
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mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lauffen am Neckar
Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
Hinweise für Lauffen am Neckar
- nach den sprengstoffrechtlichen Vorschriften: keine
- Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung - siehe hierzu: allgemeine Verwaltungsgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lauffen am Neckar
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg