Abbrennen von pyrotechnischen GegenständenOnline erledigen

    Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Online-Dienst

    Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 53

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113

    E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:

    Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

    • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
    • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heilbronn

    Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    • nach den bis zum 1.10.2021 gültigen sprengstoffrechtlichen Vorschriften des Bundes: keine.
    • je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zum Sprengstoffrecht: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand. Ob und in welcher Höhe für Ihr Anliegen Gebühren entstehen, können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen oder in der städtischen Gebührenordnung nachschauen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de