Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

    Hinweise für Ingersheim

    Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ingersheim

    Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

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    Ansprechpartner

    Hauptamt (Hauptamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 8-10

    74379 Ingersheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7142 9745 0

    Fax: +49 7142 9745 45

    E-Mail: hauptamt@ingersheim.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ingersheim

    Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:

    Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ingersheim

    Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

    • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
    • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ingersheim

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ingersheim

    Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.

    Fristen

    Hinweise für Ingersheim

    mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ingersheim

    Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Ingersheim

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de