Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen / Plätzen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • der Verkauf von Waren aller Art
    • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • die Aktionen des Einzelhandels zur Belebung der Innenstadt

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

    Online-Dienste

    Aktion Einzelhandel

    ID: L100022_6007791-6007829-1977-6003746-3

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    Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Verkehrsraum - Freiburg

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    Antrag Informationsstand

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    Antrag Warenauslagen, Werbeträger

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    Straßensondernutzung beantragen

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    Straßensondernutzung beantragen

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    Ansprechpartner

    Sondernutzungen (Sondernutzungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

    • Lageplan
    • Fotos
    • Skizzen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Onlineformular. Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigen unter anderem

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    In der Freiburger Innenstadt (begrenzt durch Bismarckallee, Friedrichring, Schlossbergring und Dreisam) sind zulässige Nutzungen auf Warenauslagen und Werbeträger der Geschäfte sowie Freisitzflächen der ansässigen Gastronomie festgelegt. Weitere Verkaufsstände können deshalb in der Innenstadt in aller Regel nicht genehmigt werden.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
    • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en