Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Besigheim

    Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
    Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
    Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • der Verkauf von Waren aller Art
    • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
    • die Ausübung von Straßenkunst

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

    Online-Dienste

    Sondernutzung von Straßen

    ID: L100022_060b5edc68792b41744635e2c4e9d52ab96f29bed979afd7ee50bd0b819218aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sondernutzung von Straßen

    ID: L100022_f08af866bd5b5f2e8558ee3f69926bf915a06c3ba04592d5e371f88e023fb85c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bußgeldstelle - Verkehr (Bußgeldstelle - Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 210

    Fax: 07143 8078 261

    E-Mail: verkehr@besigheim.de

    De-Mail: bussgeldstelle@besigheim.de-mail.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

    • Lageplan
    • Fotos
    • Skizzen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Besigheim

    Informationen entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
    Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    -

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
    Sie berücksichtigen unter anderem

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Besigheim

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
    • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en