Vorgesehen zum Löschen - Bestattung Durchführung ErdbestattungOnline erledigen

    Erdbestattung - Beerdigung beauftragen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

    Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können zugelassen sein.

    Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.

    Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_714a3cff05a91546a32f0113c5ad356d8c7bf7def4c1c07083a55709dd6bbb10

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtbauamt (Stadtbauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 10

    74348 Lauffen am Neckar

    Postfachadresse

    Postfach 1 60

    74344 Lauffen am Neckar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07133 106 37

    Fax: 07133 106 19

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    • Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,
    • der Standesbeamte oder die Standesbeamtin des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk) und
    • die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für die Beauftragung einer Erdbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Verstorbene dürfen bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit des Scheintods ausgeschlossen ist.

    Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden. Die Ortspolizeibehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen anordnen, dass Verstorbene früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen sind.

    Bearbeitungsdauer

    Siehe zum Punkt Fristen. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer variieren.

    Kosten

    Hinweise für Lauffen am Neckar

    Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der örtlichen Friedhofsverwaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en