Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Beschreibung
Hinweise für Lauffen am Neckar
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können zugelassen sein.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.
Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
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Ansprechpartner
Stadt Lauffen am Neckar (Stadt Lauffen am Neckar)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 60
74344 Lauffen am Neckar
Kontakt
Internet
Stadtbauamt (Stadtbauamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 60
74344 Lauffen am Neckar
Kontakt
Telefon Festnetz: 07133 106 37
Fax: 07133 106 19
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Todesbescheinigung, sowie das Meldeformular für einen Bestattungsfall der Stadt Lauffen a.N..
Voraussetzungen
Hinweise für Lauffen am Neckar
- Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,
- der Standesbeamte oder die Standesbeamtin des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk) und
- die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für die Beauftragung einer Erdbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lauffen am Neckar
Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.
Fristen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Verstorbene dürfen bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit des Scheintods ausgeschlossen ist.
Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden. Die Ortspolizeibehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen anordnen, dass Verstorbene früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen sind.
Bearbeitungsdauer
Siehe zum Punkt Fristen. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer variieren.
Kosten
Hinweise für Lauffen am Neckar
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der örtlichen Friedhofsverwaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg