Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
Hinweise für Plochingen
Beschreibung
Hinweise für Plochingen
Die Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte.
Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Grundsätzlich dürfen für die Erdbestattung nur Holzsärge verwendet werden. Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können von der Gemeinde zugelassen sein.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.
Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Wichtiger Hinweis:
Das Bestattungsunternehmen informiert Sie über die unterschiedlichen Bestattungsarten, aus denen Sie wählen können.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der PlochingenInfo, der Galerie und der Stadtbibliothek.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Anmeldezeit Mo 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 nur mit Termin und 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Do 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: standesamt@plochingen.de
Telefon Festnetz: 07153 7005 311
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Plochingen
- Todesbescheinigung
- Leichenpass für Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württemberg überführt werden bzw. eine Bescheinigung, aus der sich die Zulässigkeit der Bestattung ergibt (s.o.)
Voraussetzungen
Hinweise für Plochingen
- Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,
- die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterberegister eingetragen ist ,
- die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person ist durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht erfolgt,
- der Leichenpass liegt vor (nur erforderlich für Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württemberg überführt werden )
Hinweis: Da nicht in allen Bundesländern von Deutschland Leichenpässe ausgestellt werden, genügt auch eine nach den Vorschriften dieses anderen Landes ausgestellte Bescheinigung, aus der sich die Zulässigkeit der Bestattung ergibt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Plochingen
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 36 Frühester Bestattungszeitpunkt
- § 37 Bestattungs- und Beförderungsfrist
- § 14 Sargbestattung
Rechtsbehelf
Hinweise für Plochingen
Für die Beauftragung einer Erdbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Hinweise für Plochingen
Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.
Fristen
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Verstorbene dürfen bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit des Scheintods ausgeschlossen ist.
Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden (Beginn der Leichenüberführung). Die Ortspolizeibehörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) kann hiervon Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen anordnen, dass Verstorbene früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Plochingen
Siehe zum Punkt Fristen. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer variieren.
Kosten
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Die Gebühren sind in der jeweiligen Friedhofssatzung geregelt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Bestattungsunternehmen informiert Sie über die unterschiedlichen Bestattungsarten, aus denen Sie wählen können.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg