Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Beschreibung
Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.
Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.
Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
- Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen
- Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren sowie Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (zum Beispiel durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
- jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Online-Dienst
Immissionsschutzbeauftragte ernennen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
Internet
Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Immissionsschutz (Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Immissionsschutz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1662
88396 Biberach an der Riß
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: aua@biberach.de
Telefon Festnetz: +49 7351 527200
erforderliche Unterlagen
Genaue Beschreibung der Aufgaben
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
- Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
- Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
- Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
- mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
- Erforderliche Zuverlässigkeit
Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 53 - 58 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz)
- Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte – 5. BImSchV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)
- Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU
Rechtsbehelf
Der Betriebsbeauftrage für Immissionsschutz ist vom Unternehmen zu bestellen.
Verfahrensablauf
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:
- Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
- die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
Fristen
Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.
Kosten
Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.
Hinweise (Besonderheiten)
Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.
Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg