Immissionsschutzbeauftragter Bestellung

    Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

    Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

    Beschreibung

    Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

    Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.

    Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

    Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

    • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen
    • Angelegenheiten des Immissionsschutzes
    • Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren sowie Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
    • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (zum Beispiel durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
    • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
    • jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

    Online-Dienste

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Immissionsschutzrecht (Immissionsschutzrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Gerne können Sie innerhalb der folgenden Zeiten telefonisch einen Termin vereinbaren) Mo 08:30 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612016102

    Fax: +497612016199

    E-Mail: umweltschutzamt@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genaue Beschreibung der Aufgaben

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

    • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
      • Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
      • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
      • mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
    • Erforderliche Zuverlässigkeit

    Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Betriebsbeauftrage für Immissionsschutz ist vom Unternehmen zu bestellen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

    Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

    Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:

    • Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
    • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

     

    Fristen

    Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.

    Kosten

    Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

    Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en