Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Hinweise für Schwaigern
Beschreibung
Hinweise für Schwaigern
Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.
Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.
Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
- Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahen und Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
- jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Online-Dienst
Immissionsschutzbeauftragte ernennen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht (30.7) (Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht (30.7))
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwaigern
Grundsätzlich hat der Betreiber die Bestellung der/des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung ihrer/seiner Aufgaben sowie Veränderungen in ihrem/seinem Aufgabenbereich und deren/dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens enthalten: Namen der/des Betriebsbeauftragten und Angaben über Fachkunde; falls mehrere Beauftragte bestellt sind, auch deren Aufgabenabgrenzung. Im Online-Antrag können diese Angaben über "Unterlagen" hochgeladen werden. Ein Textfeld für weitere Angaben steht unter "Ihr Anliegen" zur Verfügung.
Voraussetzungen
Hinweise für Schwaigern
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
- Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
- Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
- Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
- mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
- Erforderliche Zuverlässigkeit
Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.
Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 53 - 58 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz)
- Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte – 5. BImSchV)
- Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV
Rechtsbehelf
Hinweise für Schwaigern
-derzeit nicht verfügbar-
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwaigern
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:
- Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
- die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
Fristen
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Sie müssen ie Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.
Kosten
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Die Anzeige ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
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Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.
Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg