Immissionsschutzbeauftragter Bestellung

    Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

    Hinweise für Güglingen

    Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Güglingen

    Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

    Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.

    Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

    Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

    • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen Angelegenheiten des Immissionsschutzes
    • Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahen und Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
    • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
    • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
    • jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

    Online-Dienst

    Immissionsschutzbeauftragte ernennen

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    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht (30.7) (Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht (30.7))

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstr. 1

    74072 Heilbronn

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Güglingen

    Grundsätzlich hat der Betreiber die Bestellung der/des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung ihrer/seiner Aufgaben sowie Veränderungen in ihrem/seinem Aufgabenbereich und deren/dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens enthalten: Namen der/des Betriebsbeauftragten und Angaben über Fachkunde; falls mehrere Beauftragte bestellt sind, auch deren Aufgabenabgrenzung. Im Online-Antrag können diese Angaben über "Unterlagen" hochgeladen werden. Ein Textfeld für weitere Angaben steht unter "Ihr Anliegen" zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Güglingen

    Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

    • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
      • Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
      • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
      • mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
    • Erforderliche Zuverlässigkeit

    Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Güglingen

    -derzeit nicht verfügbar-

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Güglingen

    Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

    Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

    Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:

    • Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
    • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

     

    Fristen

    Hinweise für Güglingen

    Sie müssen ie Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Güglingen

    Die Anzeige ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Güglingen

    Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

    Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en