HIT-Registrierantrag amtlicher privat-beauftragter Tierarzt
Beschreibung
Die Registrierung ist für die praktizierenden Tierärzte erforderlich, die amtliche Aufgaben wahrnehmen wie z.B. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtliche Probenahmen im Rahmen von Tiergesundheitsprogrammen wie z.B. die BHV1-Bekämpfung. Die Registrierung dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung der praktizierenden Tierärzte, insbesondere in den Datenbanksystemen HIT (Herkunfts- und Informationssystem Tiere, HIT-Datenbank), im Labordatensystem des STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum (Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum) und der CVUÄ (Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter). Die Veterinärbehörden und Untersuchungseinrichtungen benötigen für die Datenerfassung und den sicheren elektronischen Datenaustausch eine einheitliche Personenkennung der an den Verfahren beteiligten Tierärzte. Dafür ist eine zwölfstellige Registriernummer erforderlich, welche nach Eingang des Registrierantrags vom Veterinäramt vergeben wird.
Online-Dienst
Registrierantrag amtlicher Tierarzt, Hoftierarzt, beauftragter Tierarzt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sie wollen eine Lebensmittelprobe im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde abgeben? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07071-207-3202 . Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Abgabe.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de
Telefon Festnetz: 07071 207 3202
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen je nach Antrags-Typ erfragen Sie bitte beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de.
Voraussetzungen
Der Wohnsitz des praktizierenden Tierarztes liegt im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Tübingen. Darüber hinaus werden grundsätzlich nur die Praxisinhaber, nicht die Assistenztierärzte oder Praxisvertreter, registriert. Bei Gemeinschaftspraxen wird in der Regel für jeden Praxisteilhaber eine eigene Nummer vergeben.
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Nach Eingang des HIT-Registrierantrags wird vom Veterinäramt die Berechtigung zum Erhalt der Registriernummer geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Ihnen die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Amtliche Aufgaben können erst nach Erhalt einer Registriernummer übernommen werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg