Leasingbriefauskunft anfordern

    Über diesen Online-Prozess können Sie eine kostenlose Leasingbriefauskunft anfordern.

    Beschreibung

    Über diesen Online-Prozess können Sie eine kostenlose Leasingbriefauskunft anfordern.

    Damit können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Online-Dienst

    Leasingbriefauskunft anfordern

    ID: L100022_6023181-6022081-1896-6033531-1212

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    VII/71 Straßenverkehr (VII/71 Straßenverkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1531

    Fax: 07361 503 581531

    E-Mail: strassenverkehr@ostalbkreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Voraussetzungen

    Die Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an Ihre Zulassungsbehörde, muss vorab von Ihnen bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt werden.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.
    Nachdem Sie die erforderlichen Daten in GROßBUCHSTABEN eingegeben haben, wird Ihre Anfrage umgehend bearbeitet. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.

    Kosten

    Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1212)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de