Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Beschreibung
Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Online-Dienst
Leasingbriefauskunft
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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
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Ansprechpartner
GT 323 Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis (GT 323 Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis)
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Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.
Fristen
-
Kosten
Kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg