Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Beschreibung
Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsstelle)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 62
78614 Rottweil
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (samstags eingeschränkte Dienstleistungen) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 14:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0741/244-460
E-Mail: kfz@landkreis-rottweil.de
erforderliche Unterlagen
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie zur Leasingbriefauskunft im Landkreis Rottweil den Link und halten Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bereit.
Fristen
Bitte achten Sie darauf, Ihren Kfz-Vorgang zeitnah auszuführen sowie in Rücksprache mit der Bank, damit die Bank den Brief von der Zulassungsstelle nicht vor Durchführung des Kfz-Vorgangs zurückfordert.
Kosten
Bei der Zulassung vor Ort werden 10,20 Euro für die Rücksendung des Briefes berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
Somit also bei:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg