Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Beschreibung

    Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

    Online-Dienst

    Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    ID: L100022_6022835-6021821-1869-6040545-705

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    Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3636

    Fax: +49 7131 56 2045

    E-Mail: kfz-zulassung@heilbronn.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Der Kredit- oder Leasinggeber wird zur Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde beauftragt. Nach der Übermittlung kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen

    Fristen

    Bitte achten Sie darauf, Ihren Kfz-Vorgang zeitnah auszuführen sowie in Rücksprache mit der Bank, damit die Bank den Brief von der Zulassungsstelle nicht vor Durchführung des Kfz-Vorgangs zurückfordert.

    Kosten

    Bei der Zulassung vor Ort werden 10,20 Euro für die Rücksendung des Briefes berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
    Somit also bei:

    • Neuzulassung
    • Halterwechsel
    • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk inkl. Kennzeichenwechsel
    • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
    • neuem Kennzeichen
    • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
    • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
    • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
    • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024 (von: 705)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de