Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Beschreibung

    Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

    Online-Dienst

    Leasingbriefauskunft

    ID: L100022_6022837-6021813-1875-6047705-1210

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz Zulassung (Kfz Zulassung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de

    Telefon Festnetz: +497131994559

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Bitte nutzen Sie zur Leasingbriefauskunft im Landkreis Heilbronn den Link und halten Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bereit.

    Fristen

    Bitte achten Sie darauf, Ihren Kfz-Vorgang zeitnah auszuführen sowie in Rücksprache mit der Bank, damit die Bank den Brief von der Zulassungsstelle nicht vor Durchführung des Kfz-Vorgangs zurückfordert.

    Kosten

    Bei der Zulassung vor Ort werden 10,20 Euro für die Rücksendung des Briefes berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
    Somit also bei:

    • Neuzulassung
    • Halterwechsel
    • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
    • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
    • neuem Kennzeichen
    • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
    • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
    • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
    • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: 1210)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de