Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Beschreibung
Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.
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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Rechtsgrundlage(n)
-
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
Somit also bei:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)
Fristen
-
Bearbeitungsdauer
-
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg