Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige bei Inbetriebnahme, bei Änderung, bei Stilllegung, bei Betreiberwechsel

    Immissionsschutz - Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV anzeigen

    Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen können. Die 42. BImSchV stellt anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb dieser Anlagen. Ziel ist es, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren.

    Beschreibung

    Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen können. Die 42. BImSchV stellt anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb dieser Anlagen. Ziel ist es, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren.

    Online-Dienst

    KaVKA-42.BV

    ID: L100022_6024057-6021639-null-null-1

    Beschreibung

    Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme - 42. BImSchV)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angaben gemäß Anlage 4 Teil 2 der 42. BImSchV.

    Über die Webanwendung KaVKA-42.BV erfolgt eine Abfrage aller erforderlichen Angaben.

    Voraussetzungen

    Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestehende Anlagen waren bis zum 20. August 2018 anzuzeigen. Darüber hinaus sind Änderungen der Anlage sowie eine Anlagenstilllegung oder ein Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Die Anzeigen sind bundesweit über die Webanwednung "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV" der zuständigen Behörde zu übermitteln. Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.

    Die Nutzung der Webanwendung KaVKA-42.BV ist in Baden-Württemberg für alle Anzeigepflichten nach § 13 und für alle Informationspflichten nach § 10 der 42. BImSchV vorgeschrieben (siehe Allgemeinverfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Nutzung des elektronischen Weges bei der Erfüllung von Anzeige- und Informationspflichten nach der 42. BImSchV).Zusätzlich kann die Webanwendung für Mitteilungen nach § 14 verwendet werden.

    Fristen

    Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bestehende Anlagen waren bis spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Änderungen der Anlage, die Anlagenstilllegung sowie Betreiberwechsel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Kosten

    Die Kosten ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung der zuständigen Immissionsschutzbehörden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ansprechpartner bei technischen Fragen zur Webanwendung KaVKA-42.BV (zum Beispiel bei Fragen zur Bedienung der Software, bei Registrierungsproblemen) ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

    • kavka@lubw.bwl.de

    Bei fachlichen Fragen (zum Beispiel Fragen zur Einstufung einer Anlage und zum Anwendungsbereich der 42. BImSchV, Fragen zu bereits in KaVKA-42.BV registrierten Anlagen, Fragen zu einzelnen Betreiberpflichten) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Immissionsschutzbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en