Infektionsschutz Meldung

    Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

    Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden

    Beschreibung

    Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden

    Online-Dienst

    Meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtung melden

    ID: L100022_771e700929d569d31137f44f0af810ae23f2f6f5f82938073cfc37387cf9f5bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infektionsschutz (Infektionsschutz)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine. Eine zusätzliche Meldung in anderer Form (z.B. per Fax oder Email, postalisch) ist nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    1. Meldepflichtige Einrichtungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
      • Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Schulen (§33, Nr. 1-3 IfSG)
      • Voll-/Teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebdürftiger Menschen, inkl. Eingliederungshilfe, ambulante Pflegedienste (§ 35, (1) IfSG)

    sowie

    1. Meldetatbestand
      • In der Einrichtung wurde eine meldepflichtige Erkrankung festgestellt, bzw. der Leitung mitgeteilt oder
      • es besteht der Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung.

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Die elektronische Meldung erfolgt durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, bzw. Pflegeeinrichtung.

    Fristen

    Unverzügliche Benachrichtigung

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Meldung über diesen elektronischen Weg ist ausreichend.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de