Infektionsschutz Meldung
Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden
Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden
Beschreibung
Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden
Online-Dienst
Meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtung melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Infektionsschutz (Infektionsschutz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine. Eine zusätzliche Meldung in anderer Form (z.B. per Fax oder Email, postalisch) ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
- Meldepflichtige Einrichtungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Schulen (§33, Nr. 1-3 IfSG)
- Voll-/Teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebdürftiger Menschen, inkl. Eingliederungshilfe, ambulante Pflegedienste (§ 35, (1) IfSG)
sowie
- Meldetatbestand
- In der Einrichtung wurde eine meldepflichtige Erkrankung festgestellt, bzw. der Leitung mitgeteilt oder
- es besteht der Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung.
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, bzw. Pflegeeinrichtung.
Fristen
Unverzügliche Benachrichtigung
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldung über diesen elektronischen Weg ist ausreichend.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg