Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

    Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht für Heizölverbraucheranlagen und Jauche-Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen). Sie erleichtern aber mit einer Anzeige zu einem Betreiberwechsel bei solchen Anlagen der zuständigen Behörde die Kommunikation

    Beschreibung

    Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht für Heizölverbraucheranlagen und Jauche-Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen). Sie erleichtern aber mit einer Anzeige zu einem Betreiberwechsel bei solchen Anlagen der zuständigen Behörde die Kommunikation

    Online-Dienst

    Betreiberwechsel anzeigen

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    Online erledigen

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    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

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    Postfach 26 66

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    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

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    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

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    Sprache: de

    Umwelt und Abfallwirtschaft (Umwelt und Abfallwirtschaft)

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    Telefon Festnetz: 07433 921321

    Fax: 07433 921388

    E-Mail: abfall@zollernalbkreis.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefülltes Anzeigeformular

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

    Fristen

    Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 6 Wochen.

    Kosten

    Gebühren werden nur fällig, wenn die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen anordnen muss. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Behörde. Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete können Sie auch beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter abfragen. Hochwassergefahrenkarten können Sie unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ einsehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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