Wohnsitz anmelden
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Online-Dienst
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 16:30 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
- Meldeschein, ausgefüllt und unterschrieben
- Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt vom Eigentümer oder Wohnungsgeber
- Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) aller meldepflichtigen Personen
- Dokumente, die geändert werden müssen (Personalausweis, Reisepass, Bewohnerparkausweis)
Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person muss diese die Vollmacht sowie ihr eigenes, gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
-
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23a Elektronische Anmeldung (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
- Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2
§ 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
- Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Der Einzug in eine neue Wohnung muss innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
Eheleute, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten können gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen.
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist vom Eigentümer des Wohnobjektes auszufüllen. Unterschreibt der Hauptmieter die Bescheinigung ist zusätzlich der Mietvertrag zwischen Eigentümer und Hauptmieter vorzulegen, in dem der Eigentümer das Untermietverhältnis bestätigt. Zusätzlich ist der Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und der zuziehenden Person vorzulegen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg