Wohnsitz Anmeldung

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    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910 3015

    Fax: 07141 910 2784

    E-Mail: buergerbuero@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Kelterplatz 10

    71642 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-3650

    Fax: 07141 910-3655

    E-Mail: buergerbuero.pw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.pw@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 23

    71642 Ludwigsburg

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2551

    Fax: 07141 910-3164

    E-Mail: buergerbuero.nw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.nw@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Meldeschein, ausgefüllt und unterschrieben
    • Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt vom Eigentümer oder Wohnungsgeber
    • Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) aller meldepflichtigen Personen
    • Dokumente, die geändert werden müssen (Personalausweis, Reisepass, Bewohnerparkausweis)

    Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person muss diese die Vollmacht sowie ihr eigenes, gültiges Ausweisdokument mitbringen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    • § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • § 23a Elektronische Anmeldung (BMG)
    • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

    • Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2

    § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Der Einzug in eine neue Wohnung muss innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
    Eheleute, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten können gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

    Die Wohnungsgeberbescheinigung ist vom Eigentümer des Wohnobjektes auszufüllen. Unterschreibt der Hauptmieter die Bescheinigung ist zusätzlich der Mietvertrag zwischen Eigentümer und Hauptmieter vorzulegen, in dem der Eigentümer das Untermietverhältnis bestätigt. Zusätzlich ist der Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und der zuziehenden Person vorzulegen.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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