Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Abmeldung KFZ

    ID: L100022_6017961-6019859-1253-6017011-1213

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedenstraße 6

    88212 Ravensburg (Anfahrt über Parkstraße)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751/85-1414

    Fax: 0751/85-1405

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 1

    88239 Wangen im Allgäu

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07522/996-1480

    Fax: 07522/996-1406

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Str. 52

    88339 Bad Waldsee

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07524/9748-1480

    Fax: 07524/9748-1408

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wangener Straße 70

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/9820-1480

    Fax: 07561/9820-1407

    E-Mail: buergerbuero@rv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    • § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
    • § 17 (FZV) Verwertungsnachweis

    Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en