Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
ALB-DONAU-KREIS - Kraftfahrzeug Online Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
ULM - Kraftfahrzeug Online Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Wir sind wieder ohne Termin für Sie erreichbar. Kommen Sie einfach zu den folgenden Öffnungszeiten in die Schillerstraße 30:) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Servicezeit (Falls Sie einen Termin möchten, stehen Ihnen Termine zu folgenden Zeiträumen je nach Kapazität zur Verfügung: Link zur Terminvereinbarung: https://alb-donau-kreis.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/6) Mo geschlossen Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Hinweise für Ulm
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ulm
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
- § 16 Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 17 Verwertungsnachweis
Rechtsbehelf
Hinweise für Ulm
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Den Antrag können Sie entweder persönlich beziehungsweise Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder online über das i-Kfz-Portal stellen. Das i-Kfz-Portal können Sie dann nutzen, wenn die letzte Anmeldung Ihres Fahrzeugs nicht länger als 01.01.2015 zurückliegt, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist. Für die Onlineabmeldung ist keine Identifitzierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden möchten, folgen Sie bitte diesen Schritten:
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen (den Link dazu finden Sie oben im Bereich "Onlineantrag").
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
6. Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
8. Online-Bezahlung der Gebühr: Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Die Auswahl der Zahlungsart variiert je nach Zulassungsbehörde. In der Regel können Sie mit Kreditkarte oder Paypal bezahlen.
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Fristen
Hinweise für Ulm
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ulm
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Hinweise für Ulm
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 16,80 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg