Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

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    Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)

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    Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)

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    Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)

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    Alte Frankfurter Straße 1-3

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung

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    Bürgerservice Wallstadt (Bürgerservice Wallstadt)

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    Mosbacher Str. 17

    68259 Mannheim

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    Allgemeine Öffnungszeit (Nachmittags nur nach Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: 0621 293 8205

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    Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)

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    Hausanschrift

    Wormser Straße 1

    68305 Mannheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 15:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 8060

    Fax: 0621 293 8069

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    Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)

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    Seckenheimer Hauptstr. 68

    68239 Mannheim

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0621 293 6565

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    Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogesenstr. 6 - 8

    68163 Mannheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: 0621 293 2941

    Fax: 0621 293 2942

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    Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    68259 Mannheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0621 293 8200

    Fax: 0621 293 8204

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    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    • § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
    • § 17 (FZV) Verwertungsnachweis

    Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en