Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Beschreibung
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Außerbetriebsetzung online
Beschreibung
Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online abmelden. Nach erfolgreicher Abmeldung dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr bewegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Kfz-Zulassungsbehörde) Mo 07:30 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 11:30 Uhr Mi 07:30 - 11:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr Sa 09:30 - 11:30 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat) 09:30 - 11:30 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 07321 321 2416
Fax: 07321 321 552030
erforderliche Unterlagen
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- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
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Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
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Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 17 (FZV) Verwertungsnachweis
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
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Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Fristen
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Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg