Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden

    ID: L100022_6018705-6019857-null-null-259

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sigmaringen (Landratsamt Sigmaringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 4

    72488 Sigmaringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07571/102-0

    Fax: 07571/102-1234

    E-Mail: info@lrasig.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
    • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en