Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

    Online-Dienste

    ALB-DONAU-KREIS - Kraftfahrzeug - Online Zulassungsvorgänge

    ID: L100022_6019913-6019857-2079-6010006-347

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    ULM - Kraftfahrzeug - Online Zulassungsvorgänge

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    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1260

    Fax: +49 731 161 1265

    E-Mail: ov-goe-do@ulm.de

    Internet

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    Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Haslacher Weg 93

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1166

    Fax: +49 731 161 1169

    E-Mail: boefingen-bd@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stifterweg 94

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1162

    Fax: +49 731 161 1635

    E-Mail: eselsberg-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhof 14

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1164

    Fax: +49 731 3885 907

    E-Mail: soeflingen-bd@ulm.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 30

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Wir sind wieder ohne Termin für Sie erreichbar. Kommen Sie einfach zu den folgenden Öffnungszeiten in die Schillerstraße 30:) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Servicezeit (Falls Sie einen Termin möchten, stehen Ihnen Termine zu folgenden Zeiträumen je nach Kapazität zur Verfügung: Link zur Terminvereinbarung: https://alb-donau-kreis.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/6) Mo geschlossen Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 185 1444

    Fax: +49 731 185 1420

    E-Mail: info@zulassung-ulm.de

    Internet

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

    Fax: +49 731 161 1286

    E-Mail: ov-ei@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchauer Straße 12

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1160

    Fax: +49 731 161 1161

    E-Mail: wiblingen-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
    • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en