Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

    Online-Dienste

    Kfz Leasingbriefauskunft

    ID: L100022_6024139-6019857-1928-6012696-344

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz Online-Zulassung

    ID: L100022_5475-6019857-1928-6015203-344

    Beschreibung

    (Neuzulassung, Wiederzulassung, Tageszulassung und Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Schwetzinger Str. 20

    69124 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13860

    Fax: 06221 58-4613860

    E-Mail: Buergeramt-Kirchheim@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Kleingemünder Str. 18

    69118 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Am Freitag, 15. November 2024 ist das Bürgeramt Ziegelhausen geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13840

    Fax: 06221 58-4613840

    E-Mail: Buergeramt-Ziegelhausen@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Bergheimer Str. 69

    69115 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-47980

    Fax: 06221 58-49150

    E-Mail: Buergeramt-Mitte@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Rahmengasse 21

    69120 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13830

    Fax: 06221 58-4613830

    E-Mail: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 21

    69123 Heidelberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13870

    Fax: 06221 58-4613870

    E-Mail: Buergeramt-Pfaffengrund@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Seckenheimer Gässchen 1

    69126 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13880

    Fax: 06221 58-4613880

    E-Mail: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Mannheimer Str. 259

    69123 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13890

    Fax: 06221 58-4613890

    E-Mail: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    KFZ-Zulassungsstelle (KFZ-Zulassungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    ADAC-Gebäude - Pleikartsförster Str. 116

    69124 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-43700

    Fax: 06221 58 4643700

    E-Mail: KFZ-Zulassungen@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    69117 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13810

    Fax: 06221 58-4613810

    E-Mail: buergeramt-altstadt@heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Emmertsgrundpassage 17

    69126 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13850

    Fax: 06221 58-4613850

    E-Mail: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Dossenheimer Landstr. 13

    69121 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13820

    Fax: 06221 58-4613820

    E-Mail: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
    • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en