Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
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Ansprechpartner
Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)
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Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr
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Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)
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Besuchszeit (Am Freitag, 15. November 2024 ist das Bürgeramt Ziegelhausen geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr
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Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))
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Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)
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Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)
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Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)
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Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)
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Telefon Festnetz: 06221 58-13820
Fax: 06221 58-4613820
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
- § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
- Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg