Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Online-Dienst
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Vaihingen an der Enz (Stadt Vaihingen an der Enz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 80
71654 Vaihingen an der Enz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Und nach Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter wie z.B. des Ausländeramts können abweichen.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültige eID-Karte
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
- Sie sind umgezogen.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
- § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
- § 7 Örtliche Zuständigkeit
- § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
Personalausweisverordnung (PauswV)
- § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
- § 2 eID-Karte-Behörden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg