Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedüftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden

    Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

    Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

    Beschreibung

    Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 207 3115

    Fax: 07071 207 93115

    E-Mail: waffenbehoerde@kreis-tuebingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - die ausgefüllte Verlustanzeige

    - bei Diebstahl die Strafanzeige

    Voraussetzungen

    Sie haben den Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sobald der Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Waffenbehörde. Nach Eingang der Verlustanzeige werden die verlorengegangenen Gegenstände von der Waffenbehörde an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann.

    Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    unverzüglich nach Feststellen des Verlustes.

    Kosten

    keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 223)

    Sprachversion

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    Sprache: de