Nachweis- und Registerpflegepflicht Befreiung

    Von der Nachweis- und Registerpflegepflicht befreien lassen

    Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen Sie die ordnungsgemäße Entsorgung nach.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen Sie die ordnungsgemäße Entsorgung nach.

    Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen makeln oder handeln.

    Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.

    Online-Dienst

    Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten

    ID: L100022_6018623-6018731-null-null-1

    Beschreibung

    Online-Formular Befreiung von Nachweis und Registerpflichten

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH)

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    Welfenstraße 15

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    E-Mail: zentrale@saa.de

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    Telefon Festnetz: 0711 / 951961-0

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.

    Voraussetzungen

    Grundsätzlich ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit trotz der Befreiung nicht zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang ist von der Behörde zu berücksichtigen, dass ein besonders ausgeprägtes öffentliches Interesse an einer möglichst standardisierten und daher ausnahmefreien Nachweis- und Registerführung besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Vor dem Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht.

    Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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