Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

    Online-Dienst

    Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

    ID: L100022_6018619-6018729-null-null-1

    Beschreibung

    Online-Formular Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Welfenstraße 15

    70736 Fellbach

    Postfachadresse

    Postfach 42 51

    70719 Fellbach

    Kontakt

    E-Mail: zentrale@saa.de

    Fax: 0711 / 951961-28

    Telefon Festnetz: 0711 / 951961-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Informationen bei der Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen"

    Verfahrensablauf

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de