Strafanzeige Aufnahme Andere Strafanzeige

    Andere Strafanzeige stellen

    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.

    Beschreibung

    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.

    Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Wenn das Delikt, welches Sie anzeigen wollen, nicht aufgelistet ist, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Andere Straftat aus.

    Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.

    Online-Dienst

    Onlinewache BW - Andere Strafanzeige erstatten stellen

    ID: L100022_6015707-6016245-null-null-1

    Online erledigen

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    Polizeiposten Karlsruhe-Grünwinkel/Daxlanden (Polizeiposten Karlsruhe-Grünwinkel/Daxlanden)

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    Durmersheimer Straße 55

    76185 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 072191568350

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    E-Mail: KARLSRUHE-GRUENWINKEL-DAXLANDEN.PW@polizei.bwl.de

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    Polizeiposten Karlsruhe-Südstadt (Polizeiposten Karlsruhe-Südstadt)

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    Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt (Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt)

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    Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz (Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz)

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    E-Mail: KARLSRUHE-MARKTPLATZ.PREV@polizei.bwl.de

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    Polizeiposten Karlsruhe-Neureut (Polizeiposten Karlsruhe-Neureut)

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    Bärenweg 39b

    76149 Karlsruhe

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    E-Mail: KARLSRUHE-NEUREUT.PW@polizei.bwl.de

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    Polizeirevier Karlsruhe-Durlach (Polizeirevier Karlsruhe-Durlach)

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    Amthausstraße 11 - 13

    76227 Karlsruhe

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    E-Mail: KARLSRUHE-DURLACH.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 0721 4907-350

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    Polizeiposten Karlsruhe-Hagsfeld (Polizeiposten Karlsruhe-Hagsfeld)

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    Julius-Bender-Straße 2

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    Fax: 0721 681339

    Telefon Festnetz: 0721 688010

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    Polizeiposten Karlsruhe-Oststadt (Polizeiposten Karlsruhe-Oststadt)

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    Durlacher Allee 31 - 33

    76131 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 666-3211

    Fax: 0721 666-3250

    E-Mail: KARLSRUHE-OSTSTADT.PW@polizei.bwl.de

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    Polizeiposten Karlsruhe-Beiertheim-Bulach (Polizeiposten Karlsruhe-Beiertheim-Bulach)

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    Grünwinkler Straße 10

    76135 Karlsruhe

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    E-Mail: KARLSRUHE-BEIERTHEIM-BULACH.PW@polizei.bwl.de

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    Telefon Festnetz: 0721 861259

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    Polizeiposten Karlsruhe-Rüppurr (Polizeiposten Karlsruhe-Rüppurr)

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    Rastatter Straße 1

    76199 Karlsruhe

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    E-Mail: KARLSRUHE-RUEPPURR.PW@polizei.bwl.de

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    Telefon Festnetz: 0721 499747 40

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    Polizeiposten Karlsruhe-Mühlburg (Polizeiposten Karlsruhe-Mühlburg)

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    Sudetenstraße 49

    76133 Karlsruhe

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    E-Mail: KARLSRUHE-MUEHLBURG.PW@polizei.bwl.de

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    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise (Kaufbelege, Quittungen, oder Bilder)

    Voraussetzungen

    Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Strafprozessordnung:

    § 158 Strafanzeige, Strafantrag

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.

    Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:

    Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.

    Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.

    Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von anderen Straftaten können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).

    Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.

    Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.

    Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.

    Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.

    Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

    Fristen

    Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie grds. Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

    Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind strafbar, hier muss derjenige, der die Anzeige aufgibt, selbst mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat herrscht eine Anzeigepflicht.

    Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en