Grundbuchauszug beantragen
Beschreibung
Beantragung eines einfachen oder amtlichen Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg
Online-Dienst
Grundbuchauszug beantragen (nur bei in Baden-Württemberg geführten Grundbüchern möglich, gebührenpflichtig)
Beschreibung
Bei der Grundbucheinsichtstelle der Gemeinde Kieselbronn können nur Abschriften der bei den baden-württembergischen Grundbuchämter geführten Grundbücher angefordert werden. Bei Grundbuchämtern anderer Bundesländer wenden Sie sich bitte an die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stellen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Grundbucheinsichtsstelle (Grundbucheinsichtsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Eigentümer, dinglich Berechtigte und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Grundbuch darlegen können, erhalten auf Antrag eine Ausdruck aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch kann vom Eigentümer sowie von dinglich Berechtigten formlos bei der Grundbucheinsichtstelle Kieselbronn beantragt werden. Dritte erhalten eine Auskunft, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Der Grundbuchausdruck wird in der Regel auf dem Postweg übersandt oder auf Wunsch zur Abholung bereitgelegt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 bis 3 Tage
Kosten
Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10,00 €, ein amtlicher Grundbuchausdruck 20,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg