Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Änderung Betreuungsumfang - Kindertageseinrichtungen

    Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer von drei Monaten. Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.

    Beschreibung

    Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer von drei Monaten. Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.

    Online-Dienste

    Änderung Betreuungsumfang U3 - Kindertageseinrichtungen online (Ehningen)

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    Änderung des Betreuungsumfang Ü3 - Kindertageseinrichtungen online (Ehningen)

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Betreuung (Sachgebiet Betreuung)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Hausanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@ehningen.de

    Telefon Festnetz: 0049 7034 121 164

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Beschäftigungsnachweise Sorgeberechtigte

    Voraussetzungen

    Bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweis der/des Personensorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    vier Wochen zum Monatsende

    Kosten

    Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 585)

    Sprachversion

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    Sprache: de