Geburt eines Geschwisterkindes melden
Beschreibung
Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.
Online-Dienst
Geburt eines Geschwisterkindes melden online (Ehningen)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gemeinde@ehningen.de
Telefon Festnetz: 07034/121-0/ 108/109
Internet
erforderliche Unterlagen
Formular der Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie.
Rechtsgrundlage(n)
Satzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung. Die Änderung ist der Gemeindeverwaltung unverzüglich unter Angabe des Kalendermonats, in dem die Änderung eintritt, anzuzeigen.
Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).
Fristen
Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten.
Kosten
Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.
Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um das Geschwisterkind berücksichtigen zu können.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg