Abwasseranlagen

    Ummeldung eines Wasser-/ Abwasseranschlusses aufgrund Eigentumswechsel

    Sofern Sie als Eigentümer Ihr Objekt verkaufen, verschenken oder in einer anderen Form weitergeben, muss der Wasseranschluss auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.

    Beschreibung

    Sofern Sie als Eigentümer Ihr Objekt verkaufen, verschenken oder in einer anderen Form weitergeben, muss der Wasseranschluss auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.

    Bitte beachten Sie, dass ein Mieter kein Eigentümer ist. Bei vermieteten Objekten ist weiterhin der Eigentümer Abgabeschuldner.

    Online-Dienst

    Ummeldung eines Wasser-/Abwasseranschlusses aufgrund Eigentumswechsel online (Ehningen)

    ID: L100022_6015039-6015693-null-null-585

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Hausanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@ehningen.de

    Telefon Festnetz: 07034/121-0/ 108/109

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular der Gemeinde

    Voraussetzungen

    Sie sind Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks und verkaufen/verschenken dieses an einen neuen Eigentümer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihr Objekt verkauft bzw. verschenkt haben, wird im Kaufvertrag/ Schenkungsvertrag ein Zeitpunkt der Besitzübergabe vereinbart.

    Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie mit dem neuen Eigentümer Ihre Wasseruhr ablesen. Nur so kann die Gemeinde eine Schlussrechnung für Sie erstellen. Der neue Eigentümer wird als Gebührenschuldner für dieses Haus, Wohnung bzw. Gebäude hinterlegt.

    Fristen

    Nach der Schlüsselübergabe

    Kosten

    Der ehemalige Eigentümer erhält eine Schlussrechnung für das verkaufte bzw. verschenkte Haus, Wohnung bzw. Gebäude. Der neue Eigentümer erhält eine Vorauszahlungsmitteilung für das Haus, Wohnung bzw. Gebäude.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um den Kunden-/ Eigentümerwechsel vollziehen zu können.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 585)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de