Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung - Abschrift der Bescheinigung beantragen

    Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.

    Beschreibung

    Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.

    Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden.

    Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben.

    Das gleicht gilt, wenn Sie

    • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
    • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

    Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

    Vereinfachte Belehrung

    Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.

    Wenn Sie beim Landratsamt Tübingen Ihre Belehrung besucht haben, können Sie bei Verlust der Teilnahmebescheinigung kostenpflichtig eine Abschrift / Zweitschrift beantragen.

    Die Belehrung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Bezahlung ist online nur mittels Paypal, Kreditkarte und giropay möglich.

     

    Online-Dienst

    Abschrift beantragen - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 IfSG

    ID: L100022_1c92abe4330d8e3835fc20f0a025f8d7047346c9c676f26a25fe90133456eb66

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Lebensmittelrechtliche Belehrung (Lebensmittelrechtliche Belehrung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 207 3353

    Fax: 07071 207 3399

    E-Mail: belehrung@kreis-tuebingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    • Sie kommen bei Ihrer Arbeit beispielsweise mit folgenden Lebensmitteln in Berührung :
      • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
      • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
      • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
      • Eiprodukte
      • Säuglings- und Kleinkindernahrung
      • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
      • Backwaren
      • Feinkost-, Rohkost,- und Kartoffelsalate
      • Sprossen und Keimlinge
        In Berührung kommen bedeutet direkter Kontakt mit der Hand oder Kontakt über Gegenstände wie z.B. Geschirr oder Besteck.
    • oder Sie sind in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig.

    • Sie haben Ihre Belehrung beim Landratsamt Tübingen besucht.

    • Die Belehrung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.

    • Sie benötigen eine Abschrift Ihrer Teilnahmebescheinigung, da Ihnen das Original nicht mehr zur Verfügung steht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Abschrift Ihrer Teilnahmebescheinigung benötigen, füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden daraufhin kontaktiert und erhalten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf. Wenn eine Abschrift erstellt werden kann, entstehen Kosten. Die Bezahlung ist online nur mittels Paypal, Kreditkarte und giropay möglich.

    Fristen

    Keine.

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt.

    Kosten

    Eine Abschrift kostet 20,- Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Abschrift Ihrer Teilnahmebescheinigung benötigen, füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden daraufhin kontaktiert und erhalten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf. Wenn eine Abschrift erstellt werden kann, entstehen Kosten. Die Bezahlung ist online mittels Paypal, Kreditkarte und giropay möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de