Nutzungsrecht für eine Grabstelle

    Verlängerung eines bestehenden Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

    Eine bestehende Grabstätte bei den Friedhöfen Mannheim ist zu verlängern, wenn z.B. das Nutzungsrecht ablaufen wird.

    Beschreibung

    Eine bestehende Grabstätte bei den Friedhöfen Mannheim ist zu verlängern, wenn z.B. das Nutzungsrecht ablaufen wird.

    Online-Dienst

    Verlängerung des Nutzungsrechtes von Grabstätten

    ID: L100022_6014781-6015187-1932-6029749-254

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Friedhöfe Mannheim (Friedhöfe Mannheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am jüdischen Friedhof 1

    68167 Mannheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 337 7100

    E-Mail: kontakt@friedhof-mannheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Eingabe der Daten im online Formular reicht aus

    Voraussetzungen

    Bei Reihengräbern und bei Grabstätten über 1,40 m² sowie über 8,00 m² ist eine online Verlängerung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hier direkt an die Gräberverwaltung, Tel. +49 621 3377100.

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Mannheim (Gebührensatzung)

    Rechtsbehelf

    Wird beim Gebührenbescheid hinterlegt

    Verfahrensablauf

    Sie geben Ihre Daten in unserem online Formular ein. Dabei müssen Sie auch angeben, um welchen Friedhof es sich bei uns handelt, wer das aktuelle Nutzungsrecht an der Grabstätte innehat und welche Grablage die Grabstätte auf dem Friedhof ausweist. Danach bekommen Sie die Verlängerungsbestätigung per Post zugestellt.

    Fristen

    Spätestens mit Ablauf des Nutzungsrechtes

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Aufkommen. In der Regel 2 Wochen

    Kosten

    Der Gebühren der Nutzungsrechtsverlängerung werden online ermittelt und angezeigt. Erst nach Klicken des Absenden-Buttons wird der Auftrag übermittelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 254)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de