Verlängerung eines bestehenden Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
Beschreibung
Eine bestehende Grabstätte bei den Friedhöfen Mannheim ist zu verlängern, wenn z.B. das Nutzungsrecht ablaufen wird.
Online-Dienst
Verlängerung des Nutzungsrechtes von Grabstätten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Friedhöfe Mannheim (Friedhöfe Mannheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 337 7100
E-Mail: kontakt@friedhof-mannheim.de
erforderliche Unterlagen
Eingabe der Daten im online Formular reicht aus
Voraussetzungen
Bei Reihengräbern und bei Grabstätten über 1,40 m² sowie über 8,00 m² ist eine online Verlängerung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hier direkt an die Gräberverwaltung, Tel. +49 621 3377100.
Rechtsgrundlage(n)
Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Mannheim (Gebührensatzung)
Rechtsbehelf
Wird beim Gebührenbescheid hinterlegt
Verfahrensablauf
Sie geben Ihre Daten in unserem online Formular ein. Dabei müssen Sie auch angeben, um welchen Friedhof es sich bei uns handelt, wer das aktuelle Nutzungsrecht an der Grabstätte innehat und welche Grablage die Grabstätte auf dem Friedhof ausweist. Danach bekommen Sie die Verlängerungsbestätigung per Post zugestellt.
Fristen
Spätestens mit Ablauf des Nutzungsrechtes
Bearbeitungsdauer
Je nach Aufkommen. In der Regel 2 Wochen
Kosten
Der Gebühren der Nutzungsrechtsverlängerung werden online ermittelt und angezeigt. Erst nach Klicken des Absenden-Buttons wird der Auftrag übermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg