Öffentlicher Auftrag Vergabe

    Öffentliche Vergabe

    Die Stadt Mannheim beschafft in großem Umfang Produkte und Dienstleistungen. Die Vergabe dieser Aufträge ist im Vergaberecht geregelt. So müssen z.B. die Aufträge grundsätzlich ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung ist ein förmliches Verfahren zum Einholen von Angeboten. Bei der Stadt Mannheim ist dafür die Servicestelle Ausschreibungsverfahren des Fachbereichs Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz zuständig. Hier werden auch die Eröffnungen der eingegangenen Angebote durchgeführt und diese rechnerisch und formell geprüft.

    Beschreibung

    Die Stadt Mannheim beschafft in großem Umfang Produkte und Dienstleistungen. Die Vergabe dieser Aufträge ist im Vergaberecht geregelt. So müssen z.B. die Aufträge grundsätzlich ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung ist ein förmliches Verfahren zum Einholen von Angeboten. Bei der Stadt Mannheim ist dafür die Servicestelle Ausschreibungsverfahren des Fachbereichs Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz zuständig. Hier werden auch die Eröffnungen der eingegangenen Angebote durchgeführt und diese rechnerisch und formell geprüft.

    Im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung und im Sinne des E-Government werden die Vergabeprozesse grundsätzlich über ein elektronisches Vergabesystem (e-Vergabe) abgewickelt.

    Online-Dienst

    www.auftragsboerse.de

    ID: L100022_6013787-6013865-null-null-254

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicestelle Vergabe (Servicestelle Vergabe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glücksteinallee 11

    68163 Mannheim

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von Ausschreibung

    Voraussetzungen

    Sie möchten an einer öffentlichen Vergabe der Stadt Mannheim teilnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Wichtige Regelungen des Vergaberechtes
    • 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO)
    • Vergabeverordnung (VgV)
    • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
    • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    • Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Es ist Ziel der Stadt Mannheim die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken. Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Mannheim der E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen. Profitieren Sie von dem zentralen Zugang und der Möglichkeit der elektronischen Angebotserstellung und registrieren Sie sich!

    Fristen

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 254)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de