Sorgeregister AusstellungOnline erledigen

    Auskunft aus dem Sorgeregister

    Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

    Beschreibung

    Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Sorgeregister

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    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften (BPV) (Sachgebiet Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften (BPV))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 207 2117

    E-Mail: sek.bpv@kreis-tuebingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Geburtsurkunde des Kindes.

    Voraussetzungen

    Die Eltern des Kindes sind nicht und waren nie miteinander verheiratet.

    Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58a SGB VIII

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

    Fristen

    Keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de