Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Online-Dienst
Auskunft aus dem Sorgeregister
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften (BPV) (Sachgebiet Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften (BPV))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071 207 2117
E-Mail: sek.bpv@kreis-tuebingen.de
erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes.
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind nicht und waren nie miteinander verheiratet.
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Rechtsgrundlage(n)
§ 58a SGB VIII
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Fristen
Keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg