Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Hinweise für Zaberfeld

    Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

    Beschreibung

    Hinweise für Zaberfeld

    Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

    Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

    Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.

    Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend): 

    • Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle
    • Bau privater Leitungen
    • Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen

    Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. 

    Online-Dienst

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung zur Straßenbenutzung oder Haltverbotszone beantragen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Zaberfeld (Gemeinde Zaberfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßberg 5

    74374 Zaberfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07046/9626-0

    Fax: 07046/9626-26

    E-Mail: gemeinde@zaberfeld.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Zaberfeld

    • vollständiger Antrag
      dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie z.B. Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
      RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Zaberfeld

    Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Zaberfeld

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Zaberfeld

     

    Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle.
    Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen und der Erlaubnis, als Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Zaberfeld

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Zaberfeld

    je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

    Kosten

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    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Zaberfeld

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de