Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Hinweise für Güglingen

    Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

    Beschreibung

    Hinweise für Güglingen

    Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

    Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

    Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.

    Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend):

    • Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle
    • Bau privater Leitungen
    • Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen

    Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

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    Verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung zur Straßenbenutzung oder Haltverbotszone beantragen

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    Ansprechpartner

    Stadt Güglingen (Stadt Güglingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 19-21

    74363 Güglingen

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    Postfach 24

    74361 Güglingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7135 108 0

    Fax: +49 7135 108 57

    E-Mail: stadt@gueglingen.de

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    Marktstraße 19-21

    74363 Güglingen

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    Postfach 24

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    Telefon Festnetz: +49 7135 108 0

    Fax: +49 7135 108 57

    E-Mail: ozg-hauptamt@gueglingen.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Güglingen

    • vollständiger Antrag
      dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
      RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Güglingen

    Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Güglingen

    Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)

    • § 16 Sondernutzung
    • § 16a Sondernutzung durch Carsharing
    • § 17 Sondernutzung an Ortsdurchfahrten
    • § 18 Zufahrt und Zugang
    • § 19 Sondernutzungsgebühren

    Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    • § 8 Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
    • § 8a Straßenanlieger

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    • 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • 46 Absatz 1 Nr. 8 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
      für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund im Rahmen einer Sondernutzung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Güglingen

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Güglingen

    Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle.
    Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen und der Erlaubnis, als Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Güglingen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.

    Bearbeitungsdauer

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    je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

    Kosten

    Hinweise für Güglingen

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Sie berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Güglingen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en