Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Hinweise für Güglingen
Beschreibung
Hinweise für Güglingen
Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.
Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.
Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend):
- Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle
- Bau privater Leitungen
- Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen
Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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Verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung zur Straßenbenutzung oder Haltverbotszone beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Güglingen (Stadt Güglingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 24
74361 Güglingen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Güglingen
- vollständiger Antrag
dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen - RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.
Voraussetzungen
Hinweise für Güglingen
Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Güglingen
Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)
- § 16 Sondernutzung
- § 16a Sondernutzung durch Carsharing
- § 17 Sondernutzung an Ortsdurchfahrten
- § 18 Zufahrt und Zugang
- § 19 Sondernutzungsgebühren
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 8 Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
- § 8a Straßenanlieger
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- 46 Absatz 1 Nr. 8 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund im Rahmen einer Sondernutzung
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Güglingen
Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle.
Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen und der Erlaubnis, als Bescheid zu.
Fristen
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Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.
Bearbeitungsdauer
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je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten
Kosten
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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Sie berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg