Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Beschreibung
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
- eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
- der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
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Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07264/922-359
Fax: 07264/922-360
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@badrappenau.de
De-Mail: poststelle@badrappenau.fp-demail.de
Internet
Stadt Bad Rappenau (Stadt Bad Rappenau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07264/922-0
Fax: 07264/922-119
E-Mail: stadt@badrappenau.de
De-Mail: poststelle@badrappenau.fp-demail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen. - RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Voraussetzungen
Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- §6a Gebühren
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Fristen
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.
Bearbeitungsdauer
je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme (siehe auch unter "Fristen")
Kosten
Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
SIe berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Dauer der Einschränkung der Straßenraumes
Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg