Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen Bewilligung

    Frauenhäuser - Förderung beantragen

    In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

    Beschreibung

    In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

    Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der laufenden Kosten und Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.

    Online-Dienste

    Förderung Frauen- und Kinderschutzhäuser Investitionen

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    Förderung Frauen- und Kinderschutzhäuser Laufender Betrieb

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen (Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 208 0

    Fax: 0761 208 394200

    E-Mail: abteilung2@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos)

     

    Voraussetzungen

    Sie sind Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht des jeweiligen Regierungsbezirks erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.
    • Wählen Sie aus, wofür Sie eine Förderung wünschen:
      • für den laufenden Betrieb oder/und
      • Investitionen am/im Frauen- und Kinderschutzhaus
    • Füllen Sie das Online-Antragsformular vollständig aus.
    • Für Investitionen: Laden Sie in Schritt 4 der Antragstellung die erforderliche Unterlage (s. u.) hoch.
    • Schicken Sie den Antrag online bis 31.03. ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine E-Mail mit dem entsprechenden Zuwendungsbescheid sowie Formularen für die Auszahlung und für den Verwendungsnachweis.
    • Anschließend kann die Auszahlung des Förderbetrages per E-Mail beantragt werden. Dann erhalten Sie die Förderung vom zuständigen Regierungspräsidium überwiesen.
    • Der Verwendungsnachweis ist dem zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.

    Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

    Fristen

    bis zum 31.03. jedes Jahres (Förderanträge: laufendes Jahr, Verwendungsnachweise: Folgejahr)

     

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium:

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb80/frauen-kinderschutzhaeuser

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de